Was ist im Trauerfall zu tun?
Trauerfall zu Hause
Wenn ein Trauerfall zu Hause eintritt, benachrichtigen Sie umgehend den Hausarzt, damit dieser die amtliche Todesbescheinigung ausstellen kann. Ist dieser nicht erreichbar, können Sie den Notarztdienst der Krankenkassen anfordern:
0341/19292 oder den Notruf 112 wählen
Danach verständigen sie uns zur Abholung vom Sterbeort.
Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, Ihren Verstorbenen zu Hause aufzubahren.
Trauerfall in Krankenhäusern, Altenheim oder Hospiz
Bei einem Trauerfall in einem Krankenhaus, Altenpflegeheim oder Hospiz regelt deren Verwaltung die Benachrichtigung eines Arztes und die Ausstellung der Todesbescheinigung.
Anschließend verständigen Sie uns zur Abholung vom Sterbeort.
Trauerfall in Folge eines Unfalls oder unklare Todesursache
Bei Unfällen werden Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Angehörigen bekommen teilweise nur zögernd Auskunft. Auch in diesem Fallen können Sie uns schon informieren. Wir holen dann Auskünfte über die beteiligten Behörden ein.
Das Beratungsgespräch
Im umfassenden Beratungsgespräch, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause, nehmen wir uns Zeit, Ihre Wünsche und Vorstellungen detailliert zu besprechen.
Wir machen Vorschläge und beraten mit Ihnen alle Schritte, die zur würdevollen Durchführung der Trauerfeier notwendig sind.
Aus Erfahrung wissen wir, dass ein ausführliches Beratungsgespräch ein wichtiger Teil der Trauerbewältigung sein kann.